CDU Stadtverband Isselburg

Nebentätigkeiten des Bauhofs Isselburg

Antrag der CDU Fraktion für die Ratssitzung am 31.01.2024

„Nebentätigkeiten des Bauhofs, hier: aktuelle Regelungen in der Dienstanweisung“

Der Bürgermeister wird gebeten, über die Rechtmäßigkeit von Arbeiten des Bauhofs auf Privatgrundstücken, besonders in Hinblick auf § 107 GO NRW (Wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde) zu berichten. Zudem ist darzulegen, welche Leistungen dem Grundstückseigentümer (siehe Begründung) konkret erbracht und wie diese vergütet wurden.

Begründung:
Am 09.01.2024 entfernten Mitarbeiter des Bauhofs Sträucher aus einem privaten Vorgarten, erledigten den Bodenaushub und verfüllten die Fläche teilweise mit Recyclingmaterial. Damit waren drei Personen von 8.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr beschäftigt. Es wurden ein städtischer Traktor, ein Klein-Lkw sowie ein Minibagger eingesetzt.
In Anbetracht der entstehenden Konkurrenzsituation mit hiesigen Ga-La-Bau-Betrieben, ist die gewerbliche Tätigkeit des Bauhofs kritisch zu betrachten. Generell möchte die CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung erfahren, ob diese Arbeiten konform mit der bestehenden Dienstanweisung sind und welche sonstigen Arbeiten außerhalb des öffentlichen Bereiches noch durch den städtischen Bauhof erledigt werden.