CDU-Abgeordnete aus dem Kreis Borken: Gemeinsame Erklärung zum Thema „Nebenverdienste von Abgeordneten“
Wir Abgeordnete bekommen von den Wählerinnen und Wählern ein Mandat auf Zeit. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sollen einen Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln. Bürger aller Berufsgruppen, Arbeitnehmer wie Selbständige, müssen die Möglichkeit haben, für eine gewisse Zeit Abgeordneter zu sein, ohne ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden.
Dies hat zur Folge, dass eine Rückkehr in den alten Beruf möglich sein muss. Während Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte ein gesetzlich verbrieftes Rückkehrrecht haben, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft und selbständig Tätige Verantwortung für ihre Familien und ggf. Mitarbeiter weiterhin übernehmen.
Die Wahl in ein Parlament darf bei Selbständigen nicht bedeuten, dass man seinen Betrieb schließen muss.
Das Abgeordnetenmandat steht für uns an erster Stelle. Wir setzen uns in vielfältiger Weise für unsere Wahlkreise ein. Zusätzlich engagieren wir uns ehrenamtlich in Hilfsorganisationen, Vereinen, Verbänden und berufsständischen Organisationen.
Beschäftigungsverhältnisse von Abgeordneten neben dem Mandat dürfen nicht zu politischen Abhängigkeiten führen. Sie müssen für die Öffentlichkeit jederzeit auf Abhängigkeit überprüfbar sein. Dies muss im Einzelfall genau betrachtet werden und in jedem Fall für die Öffentlichkeit transparent dargestellt werden.
Kritisch zu hinterfragen sind insbesondere Tätigkeiten ehemaliger Kanzler oder Minister gegen Entgelt, wenn diese Tätigkeiten ohne das vorhergehende Amt nie entstanden wären. Es ist ein Unterschied, ob jemand ehrenamtlich tätig ist, sein Unternehmen auch während seines Mandates fortführt oder jemand seine durch das Mandat erworbene politische Prominenz benutzt, um nebenbei sein Einkommen aufzubessern. Eine Rückkehrmöglichkeit in die vorausgegangene Berufstätigkeit ist hingegen ein Beitrag zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Abgeordneten.
In den letzten Jahren sind Übergangsregelungen und Altersversorgunsregelungen für Abgeordnete zurückgefahren worden. Dies ist mit unserer Unterstützung erfolgt, um Überversorungen zu vermeiden.
Damit ist aber auch klar, dass gerade Abgeordnete, die ihre Abgeordnetentätigkeit nicht am Ende ihrer Berufslaufbahn aufnehmen, die Möglichkeit haben müssen, ihren beruflichen Wiedereinstieg zu gewährleisten.
Wir unterstützen deshalb transparente, praktikable und klare Regelungen. Schon jetzt sind die Nebentätigkeiten von Bundestags- und Landtagsabgeordneten und die daraus entstehenden Einnahmen anzeigepflichtig.
Diese Informationen sind entsprechend der Maßgaben von Bundestag bzw. Landtag der Öffentlichkeit zugänglich. Transparenzregeln sollten jedoch so gestaltet sein, dass sie Einnahmen und Kosten berücksichtigen. Zudem dürfen sie nicht zu Wettbewerbsnachteilen für selbständig Tätige oder zu sonstigen beruflichen Nachteilen führen.